Versicherte zahlen ab 2024 einen Selbstbehalt von 40 Prozent, wenn sie sich für Originalpräparate entscheiden, obwohl eine Generika-Alternative zur Verfügung stehen würde. Bei den meisten Generika liegt der Selbstbehalt üblicherweise bei 10 Prozent. In der Bachtelpraxis verwenden wir, wenn immer möglich Generika. Bei Lieferengpässen und fehlenden Generika-Alternativen müssen wir aber gelegentlich auf Originalmedikamente zurückgreifen.
Aktuelles
Gemäss Verordnung des Bundes (Krankenversicherungsgesetz)
Gemäss Verordnung des Bundes (Krankenversicherungsgesetz) müssen alle Ärzt*innen, die ihre Rechnungen direkt über die Krankenkassen abrechnen, neu auch eine Rechnungskopie zur Information an alle Patient*innen schicken. Anfangs erfolgt dies auf dem Postweg, im Verlauf wird ein E-Mail-Versand möglich sein. Um diesen Vorgang vereinfachen zu können, bitten wir Sie, uns bei der Anmeldung am Empfang jeweils Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihre Handy-Nr. anzugeben.
